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ArbG Dortmund, 16.09.2004 - 4 Ca 1754/04 |
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Verfahrensgang
- ArbG Dortmund, 16.09.2004 - 4 Ca 1754/04
- LAG Hamm, 21.06.2005 - 12 Sa 2090/04
- BAG, 08.11.2006 - 4 AZR 620/05
Wird zitiert von ...
- LAG Hamm, 21.06.2005 - 12 Sa 2090/04
Eingruppierung: Angestellter in technischem Beruf
Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Dortmund vom 16.09.2004 - 4 Ca 1754/04 - wird zurückgewiesen.das Urteil des Arbeitsgerichts Dortmund vom 16.09.2004 - 4 Ca 1754/04 - abzuändern und festzustellen, dass das beklagte L1xx verpflichtet ist, den Kläger ab dem 01.01.2003 gemäß Vergütungsgruppe V b der Anlage 1 a Teil II L zum BAT zu vergüten und die bis zum Zeitpunkt der Zustellung fällig gewordenen Differenzbeträge zwischen der tatsächlich gezahlten Vergütung nach der Lohngruppe 8 a MTArb und der Vergütung nach Vergütungsgruppe V b BAT mit Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz zu verzinsen sowie die nach Zustellung fällig werdenden Differenzbeträge in gleicher Höhe seit jeweiliger Fälligkeit zu verzinsen.